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Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind unter Umständen (z.B. für Außendienstmitarbeitern) nach niederländischem Recht notwendig, auch wenn keine niederländische Betriebsstätte begründet wurde. 

So werden Sie unterstützt:

  • Beratung bezüglich der Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht in grenzüberschreitenden Fällen
  • Erstellen der Proforma-Berechnungen (vor der Einstellung des Personals)
  • Vornehmen der Registrierung des deutschen Unternehmens beim Belastingdienst (als Arbeitgeber in den Niederlanden)
  • Beratung in lohnsteuerrechtlichen und (begrenzt) in arbeitsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitsverträgen nach niederländischem Recht
  • Berechnen und Deklarieren der BPM (niederländische PKW-Steuer)
  • Erstellen der Gehalts- und Lohnabrechnungen
  • Erstellen und Einreichen der Lohnsteuererklärungen
  • Erstellen der Jahresbescheinigung für die Mitarbeiter

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